Internationaler Strafgerichtshof
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Beginn
Seit langem fordern Völkerrechtler die Schaffung eines internationalen Strafgerichts mit dem Ziel, Kriegsverbrecher unabhängig davon, woher sie kommen oder welches Amt sie bekleiden, international verfolgen zu können. Doch viele Staaten sträuben sich gegen eine Unterwerfung gegenüber dem Statut. Lösung: Das Weltrechtskonzept.
Nachdem es bereits einen Internationalen Gerichtshof (IGH) für Fragen des Völkerrechts gibt, war die Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofes eine wichtige Neuerung, denn noch kamen die meisten Kriegsverbrecher ungeschoren davon. Mit am stärksten hatte sich Deutschland für die Schaffung des IstGH eingesetzt. Dazu wurde 1998 das Rom-Statut verabschiedet, in dem die Mitgliedsstaaten die wichtigsten Straftaten, für die das Gericht zuständig sein würde, definiert hatten und sich verpflichteten, die Gesetze ihrer Länder so anzupassen, dass der Strafgerichtshof Zugriff auf jedes Mitgliedsland hat, wenn es nötig ist.
Der IStGH soll nun jene anklagen, die Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben. 111 Staaten haben das Statut bisher unterzeichnet und ratifizieren lassen.
Leider sind die USA neben China und Russland die stärksten Gegner des Rom-Statuts. Sie wehren sich vor allem dagegen, dass das Gericht den „Angriffskrieg“ definiert, denn dadurch könnte das Gericht vielleicht zu dem Schluss kommen, dass die Angriffe auf den Kosovo, Afghanistan und den Irak gegen das Völkerrecht verstoßen hatten. Auch der Einmarsch russischer Truppen in Georgien 2008 könnte untersucht werden, und sollte das Gericht Straftaten feststellen, müssten sich Menschen wie George W. Bush, Dick Cheney oder auch Vladimir Putin und weitere vor dem Gericht verantworten.
Bereits der erste Fall, den der IstGH aufgriff, war spektakulär: Dem sudanesischen Präsidenten Al-Bashir wurde das Verbrechen des Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vorgeworfen. Er soll direkt für den Tod von 35.000 Menschen, indirekt für den von mehr als 2 Mio. Menschen, verantwortlich sein. Es wurde ein internationaler Haftbefehl erlassen. Gefasst wurde Al-Bashir aber bis heute nicht, weil er u. a. von Ägyptens Präsident Mubarak beschützt wurde, ebenso wie von anderen afrikanischen Staaten, die dem Statut von Rom bisher nicht beigetreten sind.
Aber wie die Entwicklung des IGH zeigt, wird sich die weitere Ausbreitung der Strafrechtsprechung des IStGH nicht aufhalten lassen. Auch der IGH hatte Rückschritte auszuhalten: So widerriefen die USA die Unterwerfung unter die Rechtsprechungsgewalt des IGH, nachdem sie wegen Verminung der Häfen Nicaraguas verurteilt worden waren. Deutschland, das 1957 den Vereinten Nationen beitrat, unterwarf sich erst im Jahr 2008 der vollen Rechtsprechungsgewalt des IGH, wobei die Bundeswehr ausdrücklich ausgenommen wurde.
Was lässt sich daraus schließen? Braucht die Staatengemeinschaft einen solchen Gerichtshof? Kann es ihn je so geben, wie er gedacht ist, nämlich um die Schlimmsten der Schlimmen zu fassen und anzuklagen, was vorher nicht möglich war?

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Zivile Konfliktbearbeitung
Dass ein globales Recht gebraucht wird, sollte jedem klar sein. Das zivile Völkerrecht wird immer stärker globalisiert, da darf ein ebenso globales Strafrecht nicht fehlen.
Aus politischen Gründen ist die Zustimmung zum IStGH wichtig, da dies Ausdruck eines Gemeinschaftswillens wäre, der wiederum andere, unentschlossene Nationen dazu bringen kann, ihrerseits das Statut zu unterzeichnen.
Auch ist ein umfassender und detaillierter Dialog mit den USA und den anderen Ländern notwendig, aber gerade durch die Zurückhaltung des Weißen Hauses erfährt die momentane Entwicklung einen Rückschritt (oder zumindest ihren Stillstand) und nützt damit nur den Flüchtigen. Zur ganzheitlichen internationalen Rechtsprechung muss auch eine Strafgerichtsbarkeit gehören. Daran muss gearbeitet werden. Denn bis dahin, bis also nicht wenigstens die USA und Indien den Gerichtshof anerkannt haben, wird es für viele, die ins Visier der Den Haager Ermittler geraten könnten, ein leichtes sein, ihnen zu entgehen.





